Wenn Sie bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie dort jeden Umzug melden. Ziel ist, dass die Arbeitsagentur – von vielen noch Arbeitsamt genannt – Sie schnell und sicher mit neuen Informationen versorgen kann.
Das Arbeitsamt unterstützt Sie außerdem in bestimmten Fällen bei den Umzugskosten. Dafür muss der Umzug jedoch von der Arbeitsagentur als notwendig eingestuft werden.
Keine Sperrzeit beim Zusammenziehen mit dem Partner: Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, ob mit oder ohne bevorstehende Hochzeit, gilt dies als wichtiger Grund für die Beendigung Ihrer Arbeit, und es wird keine Wartezeit angewendet.
Keine Sperrzeit bei Umzug wegen Kindererziehung: Das Gleiche gilt, wenn ein Umzug für die gemeinsame Kindererziehung notwendig ist, insbesondere wenn Ihr Partner zuvor woanders gelebt hat. Dies gilt auch, wenn das Kind nur von einem von Ihnen stammt. In solchen Fällen sprechen die Gerichte von einer "ernsthaften und langfristigen Erziehungsgemeinschaft".
Andere mögliche Gründe für einen Umzug: Es gibt auch andere mögliche Gründe für einen Umzug, wie Scheidungsverfahren, gesundheitliche Probleme, Pflege eines Verwandten, Wohnsituation oder Schwangerschaft. Hier wägt die Arbeitsagentur je nach individuellem Fall ab, inwieweit eine Sperrzeit anfällt oder nicht.
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